Ein-Personen-GmbH in Österreich: So funktioniert sie, das musst du wissen

Der Unternehmer analysiert Daten zur Gründung seiner Ein-Personen-GmbH.
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By Sunny
11 Min Read

Die Ein-Personen-GmbH ist eine attraktive Rechtsform für Solo-Unternehmer:innen in Österreich, die die Vorteile einer Kapitalgesellschaft mit der Flexibilität eines Einzelunternehmens verbinden möchten. In diesem Artikel erfährst du, wie die Ein-Personen-GmbH funktioniert, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und welche Besonderheiten es gibt. Egal ob du gerade erst überlegst zu gründen oder bereits in den Startlöchern stehst – hier findest du die wichtigsten Informationen auf einen Blick!

Was ist eine Ein-Personen-GmbH in Österreich genau?

Die Ein-Personen-GmbH ist eine spezielle Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), bei der eine einzige Person sämtliche Geschäftsanteile hält und zugleich Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in sein kann. Formal betrachtet unterscheidet sie sich im österreichischen Gesellschaftsrecht kaum von der klassischen Mehrpersonen-GmbH – abgesehen davon, dass alle Rechte und Pflichten auf eine Person konzentriert sind.

Diese Rechtsform eignet sich besonders für Gründer:innen, die ein eigenes Unternehmen betreiben und dennoch die Vorteile der Haftungsbeschränkung nutzen möchten. Die Ein-Personen-GmbH ist eine juristische Person, die selbstständig Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen kann. Das bedeutet, dass sie unabhängig von der Gründerperson agiert.

Gründer:innen profitieren zudem davon, dass die Ein-Personen-GmbH eine hohe Glaubwürdigkeit bei Geschäftspartnern und Banken genießt. Durch die klare Trennung zwischen Privat- und Gesellschaftsvermögen wird das unternehmerische Risiko reduziert. Auch bei einer eventuellen Nachfolge oder beim Verkauf der GmbH gestaltet sich die Übergabe vergleichsweise unkompliziert.

Die Ein-Personen-GmbH ist im Firmenbuch einzutragen und unterliegt den gleichen gesetzlichen Vorschriften wie jede andere GmbH in Österreich. Das betrifft insbesondere das Mindeststammkapital, die Buchführungspflichten und die Offenlegung von Jahresabschlüssen. Rechtlich ist es auch möglich, dass im Laufe der Zeit weitere Gesellschafter:innen aufgenommen werden.

Dank der Möglichkeit, eine GmbH bereits mit einem reduzierten Stammkapital zu gründen (Stichwort: Gründungsprivilegierung), ist der Einstieg für Einzelpersonen heute leichter als früher. Dennoch gibt es einige Voraussetzungen und Besonderheiten, die du kennen solltest, bevor du dich für diese Rechtsform entscheidest.

Vorteile einer Ein-Personen-GmbH für Gründer:innen

Die Ein-Personen-GmbH bietet zahlreiche Vorteile, die sie für viele Gründer:innen besonders attraktiv machen:

  • Haftungsbeschränkung: Die persönliche Haftung ist grundsätzlich auf das Stammkapital beschränkt, wodurch das Privatvermögen geschützt bleibt.
  • Seriöses Auftreten: Die GmbH-Form wird von Geschäftspartnern und Banken als besonders vertrauenswürdig wahrgenommen und erleichtert Geschäftsbeziehungen.
  • Klare Trennung: Berufliches und Privates werden durch die Gesellschaftsform sauber getrennt, was auch steuerliche Vorteile mit sich bringen kann.
  • Flexibilität: Du kannst als alleiniger Gesellschafterin sämtliche Entscheidungen eigenständig treffen und umsetzen.
  • Günstigere Nachfolge: Bei Verkauf, Erbschaft oder Aufnahme neuer Gesellschafter:innen ist ein unkomplizierter Wechsel möglich.
  • Fördermöglichkeiten: Viele öffentliche Förderstellen unterstützen speziell Kapitalgesellschaften wie die GmbH.
Vorteil Beschreibung
Haftungsbeschränkung Privatvermögen bleibt meist unangetastet
Höhere Glaubwürdigkeit Besseres Standing bei Geschäftspartnern und Banken
Entscheidungsfreiheit Alle Entscheidungen liegen bei dir
Einfache Übertragbarkeit Geschäftsanteile können leicht übertragen werden
Förderungen Zugang zu speziellen Förderprogrammen
Steuerliche Vorteile Trennung von Privat- und Unternehmenssteuern möglich

Diese Vorteile machen die Ein-Personen-GmbH zu einer beliebten Wahl für ambitionierte Solo-Unternehmer:innen, die professionell auftreten und gleichzeitig das Risiko minimieren möchten.

Voraussetzungen zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH

Damit du eine Ein-Personen-GmbH in Österreich gründen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Hier eine Übersicht der wichtigsten Anforderungen:

  • Mindestalter: Du musst volljährig (mindestens 18 Jahre alt) und voll geschäftsfähig sein.
  • Stammkapital: Mindestens 35.000 Euro Stammkapital sind erforderlich, wobei bei Gründungsprivilegierung zunächst 10.000 Euro ausreichen.
  • Gesellschaftsvertrag: Auch als Einzelperson benötigst du einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag.
  • Geschäftsführer:in: Du kannst selbst die Geschäftsführung übernehmen, solltest aber auf entsprechende Qualifikation achten.
  • Firmenbuchanmeldung: Die Eintragung ins Firmenbuch ist verpflichtend und erfolgt nach notarieller Beglaubigung.
  • Bankkonto: Für das Stammkapital ist ein auf die GmbH lautendes Konto zu eröffnen.

Diese Punkte sind Grundvoraussetzungen, um mit deiner Ein-Personen-GmbH rechtssicher starten zu können. Achte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt sind, damit die Gründung reibungslos abläuft.

Schritt-für-Schritt: Die Gründung einer Ein-Personen-GmbH

Der Gründungsprozess einer Ein-Personen-GmbH folgt klaren Schritten und kann – bei guter Vorbereitung – innerhalb weniger Wochen abgeschlossen werden. Hier ein exemplarischer Ablauf:

  1. Vorbereitung: Überlege dir einen Firmennamen, prüfe die Verfügbarkeit und erstelle einen Gesellschaftsvertrag (Notar erforderlich).
  2. Bankkonto eröffnen: Eröffne ein Geschäftskonto auf den Namen der künftigen GmbH und zahle das Stammkapital ein.
  3. Notarielle Beurkundung: Lass den Gesellschaftsvertrag und die Gründungsunterlagen beim Notar beurkunden.
  4. Anmeldung beim Firmenbuch: Reiche alle Unterlagen beim zuständigen Landesgericht zur Eintragung ins Firmenbuch ein.
  5. Gewerbeanmeldung: Melde dein Gewerbe bei der zuständigen Behörde an, falls erforderlich.
  6. Finanzamt & Sozialversicherung: Melde die GmbH beim Finanzamt und bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) an.

Nach erfolgreicher Eintragung erhältst du die Firmenbuchnummer und kannst offiziell als Ein-Personen-GmbH auftreten. Es empfiehlt sich, von Anfang an professionelle Beratung (z.B. durch Steuerberater:innen) in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden.

Stammkapital und Haftung: Was du wissen musst

Das Stammkapital ist ein zentrales Element jeder GmbH-Gründung. In Österreich beträgt das gesetzliche Mindeststammkapital 35.000 Euro, wovon bei einer Gründungsprivilegierung zunächst nur 10.000 Euro bar eingezahlt werden müssen. Die verbleibenden 25.000 Euro sind innerhalb von zehn Jahren nachzuschießen. Sachgründungen sind ebenfalls möglich, müssen aber genau dokumentiert und bewertet werden.

Die Haftung der Ein-Personen-GmbH ist grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Im Insolvenzfall haftet die GmbH mit ihrem Vermögen, das Privatvermögen der Gesellschafter:in bleibt in der Regel geschützt. Es gibt jedoch Ausnahmen, etwa bei grober Fahrlässigkeit, Pflichtverletzungen oder wenn das Stammkapital nicht ordnungsgemäß einbezahlt wurde.

Stammkapital-Variante Mindestbetrag Einzahlung bei Gründung Nachschusspflicht
Regulär 35.000 € 17.500 € Nein
Gründungsprivilegiert 10.000 € 10.000 € 25.000 € innerhalb 10 J.

Beachte, dass das Stammkapital nicht nur als „Pflichteinlage“ dient, sondern im laufenden Geschäftsbetrieb auch tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Eine „verdeckte Auszahlung“ an dich als Gesellschafter:in kann zu Haftungsrisiken führen.

Die richtige Kapitalausstattung ist daher nicht nur aus rechtlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht entscheidend für den nachhaltigen Erfolg deiner Ein-Personen-GmbH.

Pflichten und Rechte als Einzelgesellschafter:in

Als alleinige:r Gesellschafter:in und Geschäftsführer:in hast du umfassende Rechte, aber auch Pflichten. Du bist die zentrale Entscheidungsinstanz in deiner GmbH, bist aber gleichzeitig für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

Zu den wichtigsten Pflichten zählen die ordnungsgemäße Buchführung, die rechtzeitige Einreichung von Jahresabschlüssen sowie die fristgerechte Steuerzahlung. Auch die Führung einer Gesellschafterliste und die korrekte Dokumentation aller Beschlüsse sind vorgeschrieben.

Du hast das Recht, über sämtliche Geschäfte der Gesellschaft zu bestimmen und kannst dir – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – selbst ein Geschäftsführergehalt auszahlen. Gleichzeitig solltest du darauf achten, die Trennung zwischen privatem und Gesellschaftsvermögen stets sauber einzuhalten.

Haftungsrisiken entstehen insbesondere dann, wenn du gegen gesetzliche Pflichten verstößt, etwa bei Insolvenzverschleppung oder unvollständigen Kapitalaufbringung. In solchen Fällen kann die private Haftung greifen.

Zudem bist du verpflichtet, Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder bei den Gesellschafterverhältnissen dem Firmenbuch zu melden. Auch bei der Aufnahme neuer Gesellschafter:innen ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.

Abschließend gilt: Als Einzelgesellschafter:in trägst du die volle Verantwortung – aber auch die volle Kontrolle – über deine Gesellschaft.

Steuern und Buchhaltung bei der Ein-Personen-GmbH

Die Ein-Personen-GmbH ist steuerlich eine eigenständige juristische Person und unterliegt der Körperschaftsteuer. Diese beträgt aktuell 23 % (Stand 2024) auf den Gewinn der Gesellschaft. Hinzu kommen gegebenenfalls Umsatzsteuer und Lohnsteuer, falls du dich selbst oder Angestellte beschäftigst.

Die wichtigsten steuerlichen Aspekte auf einen Blick:

  • Körperschaftsteuer: 23 % auf den Gewinn der GmbH.
  • Umsatzsteuer: In der Regel musst du Umsatzsteuer auf deine Leistungen abführen (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung).
  • Lohnsteuer: Falls du Gehälter (z.B. an dich selbst als Geschäftsführer:in) zahlst, ist Lohnsteuer abzuführen.
  • Sozialversicherung: Du bist in der Regel bei der Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) pflichtversichert.
  • Buchführung: Es besteht Pflicht zur doppelten Buchführung und zur Bilanzierung.
  • Jahresabschluss: Der Jahresabschluss muss im Firmenbuch veröffentlicht werden.

Eine professionelle Buchhaltung ist Pflicht – Fehler oder Versäumnisse können zu empfindlichen Strafen führen. Daher empfiehlt es sich, von Beginn an auf eine gute Zusammenarbeit mit einer Steuerberatung zu setzen.

Häufige Fehler und Tipps für den erfolgreichen Start

Gründer:innen machen häufig ähnliche Fehler bei der Gründung und Führung einer Ein-Personen-GmbH. Hier sind die wichtigsten Stolperfallen und Tipps, wie du sie vermeiden kannst:

  • Unzureichende Planung: Nimm dir genügend Zeit für die Planung und lass dich beraten.
  • Fehlerhafte Kapitalaufbringung: Achte darauf, das Stammkapital korrekt einzuzahlen und verfügbar zu halten.
  • Vernachlässigte Buchhaltung: Halte deine Buchführung immer aktuell und vollständig.
  • Unklare Trennung: Vermische Privat- und Gesellschaftsvermögen niemals.
  • Versäumte Fristen: Überwache alle gesetzlichen Fristen und Verpflichtungen.
  • Fehlende Verträge: Auch als Einzelperson sind professionelle Verträge (z.B. Geschäftsführeranstellungsvertrag) ratsam.

Tipps für den erfolgreichen Start

  1. Hol dir frühzeitig professionelle Unterstützung (Notar, Steuerberater:in, Rechtsanwalt).
  2. Nutze Fördermöglichkeiten und informiere dich über Zuschüsse.
  3. Wähle einen aussagekräftigen Firmennamen und sichere dir die passende Domain.
  4. Plane ausreichend Liquidität für die ersten Monate ein.
  5. Sorge für eine transparente und vollständige Dokumentation aller Geschäftsentscheidungen.
  6. Informiere dich regelmäßig über rechtliche und steuerliche Änderungen.

Die Ein-Personen-GmbH bietet Solo-Unternehmer:innen in Österreich viele Vorteile, erfordert aber auch Disziplin und Sorgfalt bei der Gründung und Führung. Mit einer guten Vorbereitung und professioneller Unterstützung kannst du die gängigsten Fehler vermeiden und dein Unternehmen erfolgreich aufbauen. Nutze die Flexibilität und Sicherheit dieser Rechtsform und starte bestens informiert in deine Selbstständigkeit!

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Sunny Woche
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